Kosten
Kosten und Geschäftsbedingungen
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen nicht. Es gibt aber inzwischen Versicherungen, die Kosten teilweise erstatten oder Zusatzversicherungen für naturheilkundliche Therapien anbieten, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Versicherung.
Therapiekosten:
- Für die ausführliche Testung mit Hilfe der Bioresonanz (ca 400 Testampullen, incl. einem ausführlichen Gesundheitsstatus) berechne ich 270,00 Euro, sowohl für Erwachsene, als auch für Kinder. Für diesen Test müssen Sie nicht vor Ort sein, aber das bespreche ich gerne persönlich mit Ihnen. Die Besprechung dieses Tests ist mit 30 Minuten incl.
- Sollten Sie eine craniosacrale oder homöopathische Behandlung wünschen oder eine manuelle Therapie, wie Schröpfen, Baunscheidtieren, Akupunktur oder Massagen, berechne ich jeweils den Stundensatz von 120,00 Euro für Erwachsene und 90,00 Euro für Kinder
- Behandlungen mit der Bicom Bioresonanz kosten für Erwachsene Selbstzahler 120,00 Euro pro Stunde und für Kinder 90,00 Euro pro Stunde.
Kosten für eventuell notwendige Laboruntersuchungen (z. B. Blut, Stuhl, Urin) werden vom durchführenden Labor extra berechnet. Selbstverständlich werden der Therapieplan und die Kosten vor Behandlungsbeginn mit Ihnen besprochen.
Angebot AKTUELL: Bicom Pevent
Therapie, incl Vorbesprechung und 5 Sitzungen : 450€ Pauschal
Wie viele Behandlungen sind nötig?
Bei der Bioresonanz sind in der Regel zwischen 5 und 10, manchmal, je nach Krankheit, sogar mehr Therapiesitzungen nötig. Sie werden aber unter Umständen schon nach der ersten Sitzung eine leichte Besserung der Beschwerden spüren. Akute Erkrankungen lassen sich natürlich auch häufig schneller therapieren, als chronische und langjährige Krankheiten.
Allergene (Pollen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten etc.) müssen in der Regel in drei aufeinanderfolgenden Sitzungen therapiert werden und mehr als 3 Allergene auf einmal sind nicht sinnvoll. Vorbereitende Behandlung, um Organe zu entlasten etc. benötigen meist 2 Therapiesitzungen.
Patienten mit privater Krankenversicherung oder gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtsverbindliche Grundlage, sondern um ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand des Jahres 1985.
Die privaten Krankenkassen erstatten Leistungen nach unterschiedlichen Leistungstabellen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche Heilpraktikerleistungen diese in welchem Rahmen übernimmt.
Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Ich weise darauf hin, dass Ihre Versicherung evtl. nicht die gesamten Kosten der Behandlung übernimmt. In diesem Fall ist der restliche Betrag vom Patienten selbst zu zahlen. Selbstverständlich werden vor der Behandlung die anfallenden Kosten mit Ihnen besprochen.
Terminabsagen
Es kann jedem einmal passieren, dass wichtige Dinge dazwischenkommen. Allerdings habe ich in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass Patienten Termine bei Heilpraktikern auch kurzfristig verschieben. Das ist schade, denn Termine sind verbindlich - ich halte den zeitlichen Rahmen nur für Sie frei. Deshalb gilt:
- Für alle Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, muss ich Ihnen eine Ausfall pauschale von 50,00 Euro in Rechnung stellen.
- Für Erstgespräche gilt eine andere Regelung. Hier halte ich immer 2 Stunden-Termine für Sie bereit, bei einer kurzfristigen Absage berechne ich hier 100€
Keine Heilversprechen
Grundsätzlich soll bei keiner meiner aufgeführten Therapien der Eindruck erweckt werden, dass diesen ein Heilversprechen meinerseits zugrunde liegt, oder, dass Linderung oder Besserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen werden kann.